Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft, wenn Kunden der Auskunftei – beispielsweise Banken – vor allem anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.
Die Schufa sammelt Daten beispielsweise bei Bankgeschäften und errechnet daraus einen Wert für einzelne Verbraucher. Mit diesem kann die Kreditwürdigkeit eingeschätzt werden - also die Wahrscheinlichkeit, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Unternehmen wie Banken, Energieversorger oder Kreditvermittler können den Schufa-Wert nutzen, wenn sie über Verträge entscheiden. Eigenen Angaben zufolge verfügt die Schufa über Daten zu 68 Millionen Menschen in Deutschland.
Schufa: Treffen selbst keine Entscheidungen
Vor dem Wiesbadener Gericht klagte eine Frau, die wegen ihres niedrigen Schufa-Werts keinen Kredit bekam. Das Verwaltungsgericht legte dem EuGH Fragen vor. Nun soll es prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, erklärte der EuGH. Wenn es eine solche Ausnahme gebe, müsse außerdem geprüft werden, ob die europäischen Regeln für die Datenverarbeitung erfüllt seien.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet es grundsätzlich, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Der Gedanke dahinter ist, dass eine Maschine nicht über einen Menschen entscheiden soll. Die Schufa hält dagegen, sie selbst treffe keine Entscheidungen. Ob der Score maßgeblich sei, könnten letztlich nur die Unternehmen selbst beantworten, so die Schufa.
Sie begrüßte das Urteil. Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen. „Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind“, teilte die Schufa nach dem Urteil mit.
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband lobte Michaela Schröder als Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik das Urteil. Es sei „ein erster wichtiger Schritt für einen starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring“. Der Gesetzgeber solle den Auskunfteien nun konkrete Vorgaben machen, forderte sie, damit Verbraucherinnen und Verbraucher „endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt.“
Author: Karen Lopez
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